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Gasthörer/in

Gasthörer/innen sind berechtigt an bestimmten Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilzunehmen, an der sie nicht immatrikuliert sind. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Anmeldung bei der Studierendenverwaltung; manchmal muss auch eine kleine Gebühr entrichtet werden. Es gibt auch Hochschulen, die eine Bewerbung mit Lebenslauf mit studiengangsbezogener Vorerfahrung anfordern, wie es zum Beispiel bei der Hochschule für Musik und Theater in Hamburg der Fall ist.

Ein/e Gasthörer/in hat keinen Zugang zu einem Studierendenaccount und nur in Ausnahmefällen eine Berechtigung, an den Prüfungen der Veranstaltungen teilzunehmen. Auch die Anerkennung dieser eventuellen Leistungen für ein späteres Studium ist nur selten möglich. Das Angebot der Gasthörerschaft richtet sich meistens an Berufstätige oder Senior/innen, die sich im akademischen Rahmen persönlich weiterbilden möchten. Für Schüler/innen mit Interesse an einem Hochschulstudium gibt es spezielle Informations- oder Schnuppertage, an denen diese einen Einblick in das Universitätsleben erhalten können.

Einen Unterschied zur Gasthörerschaft bildet die Nebenhörerschaft. Hierbei sind die Nebenhörer/innen bereits eingeschriebene Studierende an einer anderen Hochschule. Auch Prüfungsleistungen können erbracht und sogar angerechnet werden. Meistens gibt es hier jedoch eine Limitierung der zu belegenden Semesterwochenstunden. Diese Möglichkeit eignet sich insbesondere, wenn du einen Wechsel an eine andere Hochschule anstrebst und erst in einem späteren Semester Aussicht auf eine Zulassung hast.

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