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Zulassung

Die Zulassung bezeichnet einen offiziellen Bescheid, der die Zuweisung eines Studienplatzes in einem zulassungsbeschränkten Studiengang beinhaltet. In diesem Bescheid wird eine Frist gesetzt, in der sich der zugelassene Studierende an der Hochschule immatrikulieren muss, um den Studienplatz anzunehmen. Man ist also noch nicht eingeschrieben, sondern hat nur eine zeitlich begrenzte Reservierung eines Studienplatzes, bis man sich immatrikuliert.  Wenn du den Studienplatz annimmst und dich einschreibst, erhältst du schließlich auch eine Immatrikulationsbescheinigung.

Sollte keine Immatrikulation erfolgen, wird die Reservierung aufgehoben und ein anderer Studienbewerber hat die Möglichkeit, nachzurücken. Ausgestellt wird die Zulassung entweder durch die Hochschule oder die Stiftung für Hochschulzulassung.

Zu den Schritten bis zur Zulassung solltest du dich immer frühzeitig informieren. Denn je nach Hochschule oder Universität unterscheiden sich die Bewerbungsfristen und es können zusätzliche Kriterien wie Eignungsprüfung und/oder Sprachtest eine Rolle spielen.

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