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Was ist der NC?

Der NC als Türsteher für das Studium? Manchmal leider ja. Doch wie auch beim Club gibt es immer noch ein paar Alternativen. Wir erklären dir, was der Numerus Clausus ist und welche Möglichkeiten es gibt, wenn deine Abinote nicht zu den besten zählt.

Immer mehr Schulabgänger/innen wollen studieren und strömen an die Unis und Hochschulen. Das hat natürlich Auswirkungen, denn keine Uni kann immer weiter Studierende aufnehmen, irgendwann sind die Kapazitäten voll. Wenn es also mehr Bewerber als freie Plätze gibt, muss ein Auswahlverfahren her, und besonders die staatlichen Hochschulen orientieren sich daher hauptsächlich am NC. Der Begriff NC kommt aus dem Lateinischen und heißt übersetzt ungefähr „beschränkte Anzahl“. Insbesondere bei beliebten Fächern musst du somit damit rechnen, dass du dich nicht einfach einschreiben kannst, sondern erst ein Auswahlverfahren bestehen musst.

Alle Infos zum NC

Was ist der NC?

Gibt es mehr Bewerber/innen als Studienplätze, muss die Zulassung zu einem Studiengang eingeschränkt werden. Aber nur, weil dein gewünschter Studiengang zum Beispiel in Köln zulassungsbeschränkt ist, heißt das nicht, dass das in Düsseldorf auch der Fall ist. Dann spricht man auch von örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Und um bereits mit einem häufigen Irrtum aufzuräumen: Der NC ist mehr als “nur” deine Abinote! Denn in den Zulassungsverfahren für die örtlich beschränkten Studiengänge zählen auch noch andere Kriterien, die die Hochschulen nutzen können. Zu diesem Zweck wenden die Hochschulen unterschiedliche Quoten an.

Die Quoten beim NC

  • Vorabquoten

    Die Vorabquoten kommen vor der regulären Vergabe der Studienplätze zur Anwendung. Diese sind für spezielle Bewerbergruppen vorgesehen, an die ein bestimmter prozentualer Anteil der Plätze vergeben wird. Zu diesen Gruppen können folgende zählen:

    • ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, soweit sie nicht Deutschen gleichgestellt sind
    • Zweitstudierende
    • Studierende, bei denen soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums erforderlich machen (außergewöhnliche Härte)
    • Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben, ihren Beruf in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben

    Die Verteilung der übrigen Studienplätze erfolgt über Hauptquoten. Darunter fallen die Abiturbestenquote und das Auswahlverfahren der Hochschulen, innerhalb dessen wiederum unterschiedliche Quoten gebildet werden können.

  • Abiturbestenquote

    Hier zählt einzig und alleine deine Abiturdurchschnittsnote.

  • Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH)

    Hier legen die Hochschulen selbst bestimmte Auswahlkriterien fest, die für die Vergabe entscheidend sind. Dabei kommt neben notenabhängigen Kriterien wie deiner Abinote oder gewichteten Einzelnoten mindestens auch ein notenunabhängiges Kriterium zur Anwendung. Beispiele dafür sind:

    • Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstest
    • Auswahlgespräche
    • berufliche Ausbildung oder Berufstätigkeit
    • Besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen, Wartesemester

    Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin existiert mit der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) noch eine weitere Quote (mehr dazu unter NC in der Medizin). Welche Kriterien oder welche (Unter-)Quoten letztendlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben genau verwendet werden, kann jede Hochschule selbst festlegen. Das konkrete Vorgehen unterscheidet sich insbesondere von Bundesland zu Bundesland, denn prinzipiell ist Bildung Ländersache. Informiere dich also am besten auf der Website deiner Wunschuni, wenn du genau wissen möchtest, welche Quoten diese anwendet.

Du bist dir unsicher, ob du mit deiner Abinote gute Chancen auf einen Studienplatz hast? Dann ist für dich ganz wichtig zu wissen: Man kann nicht schon bei der Bewerbung wissen, wie der NC in dem Semester, für das man sich bewirbt, ausfällt! Der Numerus Clausus lässt sich erst im Nachhinein feststellen, wenn alle Plätze vergeben sind. Denn erst dann lässt sich erkennen, bei welcher Note die Grenze für die Zulassung lag. Es geht also nicht darum, dass die Hochschule im Voraus festlegt, dass alle Bewerber/innen bis einem Notenschnitt von z. B. 2,1 zugelassen werden. Stattdessen werden alle Plätze mit den Bewerber/innen belegt und erst dann steht fest, welche Note die Grenze gesetzt hat. Du solltest dich also von den NC-Werten der letzten Semester nicht entmutigen lassen. Denn es kann immer sein, dass sich plötzlich weniger Leute auf den Studiengang bewerben, dadurch der NC gelockert wird und du auch mit einer schlechteren Note noch Chancen hast.

Reform des Auswahlverfahrens in NRW

Achtung: Du fragst dich, wo in diesen Kriterien die Wartesemester berücksichtigt werden? Nicht nur im Studiengang Medizin ist in fast allen Bundesländern zum Sommersemester 2022 das Auswahlverfahren reformiert worden, sodass nun Wartesemester kein eigenes Auswahlkriterium mehr sind (mehr Infos zum Verfahren in der Medizin findest du weiter unten in unserem Artikel).
Auch in den örtlichen Zulassungsverfahren der einzelnen Unis in Nordrhein-Westfalen – das Bundesland mit den meisten Studis, deshalb finden wir das besonders erwähnenswert – erhalten Wartesemester ab dem Sommersemester 2021 weniger Gewicht, denn in NRW gibt es keine explizite “Wartezeitquote” mehr. Stattdessen können die Unis in NRW zwei Hauptquoten nutzen:

  • zu 20 % die Abiturbestenquote und
  • zu 80% das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

Innerhalb der 80% des Auswahlverfahrens der Hochschule können wiederum die Faktoren berücksichtigt werden, die wir beim Punkt AdH aufgelistet haben. Wichtiger Punkt also hier für dich, falls du Wartesemester sammelst: Auch bei örtlichen Zulassungsverfahren werden in NRW ab jetzt "nur” noch maximal sieben Wartesemester berücksichtigt. Das entsprechende Hochschulzulassungsgesetz NRW wurde bereits 2019 geändert. Hier findest du die reformierte Fassung des Gesetzes.

Wie läuft das NC-Verfahren ab?

Grundsätzlich wenden Universitäten verschiedene Quoten an, um Studienplätze zu vergeben (siehe die Erklärung zum Auswahlverfahren der Hochschule weiter oben). Da das Hochschulsystem Ländersache ist, hat jedes Bundesland ein eigenes Hochschulgesetz, außerdem haben die einzelnen Unis einen relativ hohen Spielraum darin, wie sie ihr eigenes NC-Verfahren gestalten. Was die Uni Köln macht, muss die Uni Düsseldorf also nicht unbedingt exakt genauso machen, obwohl sie beide in NRW liegen. Und dass Nordrhein-Westfalen seine Hochschulzulassungsregelungen geändert hat, heißt deshalb nicht, dass es etwa in Mecklenburg-Vorpommern genauso ablaufen muss.
Es heißt aber auch nicht, dass jedes Land machen kann, was es will: Als zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht 2017 entschieden hat, dass das Verfahren für Plätze in der Medizin nicht zulässig ist, wurde das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes geändert, woran sich die Bundesländer halten müssen.

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Individuelles Anwenden und Gewichten von Kriterien

Neben deiner Abinote und Wartsemestern können deshalb bei der Vergabe von Studienplätzen aber auch ganz andere Aspekte eine Rolle spielen. Denn manche Hochschulen haben eigene Punktesysteme und gehen nicht einfach nach der Endnote. Stattdessen werden zum Beispiel Punkte für verschiedene Kriterien verteilt: so können manche Noten höher gewertet werden (etwa Mathe oder Deutsch) und Berufserfahrung bzw. eine Ausbildung oder spezielle Weiterbildungen können ebenfalls positiv in das Endergebnis einfließen.

Um dir zu verdeutlichen, welche Kriterien bei Studiengängen mit NC noch eine Rolle spielen können, schauen wir exemplarisch auf den Studiengang Architektur und Stadtplanung an der Universität Stuttgart. Dort werden neben schulischen auch sonstige Auswahlkriterien berücksichtigt. Für deine schulischen Leistungen können dir maximal 15 Punkte zugeteilt werden. Für ein Motivationsschreiben, Praktika bzw. eine Berufsausbildung und besondere Fertigkeiten werden auch jeweils maximal 15 Punkte vergeben. Diese drei Kriterien werden zusätzlich noch unterschiedlich gewichtet. Die sich ergebende Punktzahl aus diesen sonstigen Kriterien wird schließlich mit der Punktzahl der schulischen Leistungen im Verhältnis 2 zu 2 addiert. Auf dieser Grundlage wird eine Rangliste erstellt.

Du merkst, die Aufnahme in einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC) kann auf ganz unterschiedliche Weise gelingen. Wie genau eine Hochschule bei der Auswahl vorgeht, legt sie selbst fest. In der Regel findest du genaue Angaben dazu auf den Websites der Unis.

Beispiel für NC-Berechnung

Die Technische Hochschule Köln hat einmal schön vorgerechnet, wie sich der NC nach der Novellierung in ihren NC-beschränkten Bachelorstudiengängen ergibt:

Zu Beginn werden Sonderquoten für Zweitstudienbewerber/innen, Bildungsausländer/innen, Minderjährige und Härtefälle bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt. Das entspricht den vorhin genannten Vorabquoten. Für die Vergabe der übrigen Studienplätze zieht die TH zwei weitere dir bereits bekannte Quoten heran. Zum einen die Abiturbestenquote, bei der deine Abinote das einzige und entscheidende Kriterium ist. Zum anderen das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Entscheidend für das hochschuleigene Auswahlverfahren sind bei der TH deine Abinote und die Anzahl deiner Wartsemester. Die TH kombiniert folglich ein notenabhängiges und ein notenunabhängiges Kriterium. Für jedes Wartesemester wird deine Abinote um 0,1 verringert, maximal sieben Wartesemester können angerechnet werden.

Angenommen du hast einen Abischnitt von 2,7 und neun Wartesemester. In diesem Fall würdest du mit einer Note von 2,0 innerhalb der AdH-Quote am Verfahren teilnehmen (2,7 – 0,7 = 2,0). Beachte: Es werden “nur” 0,7 abgezogen, weil in NRW maximal sieben Wartesemester berücksichtigt werden, deinen zwei weiteren Wartesemester werden also nicht angerechnet. Weitere Beispiele und Erklärungen findest du auf dieser Seite der TH Köln.

Was sind Wartesemester?

Wartesemester kannst du sammeln, solange du nicht als Student/in eingeschrieben bist. Solltest du hingegen an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben sein, wird dir diese Zeit in der Regel nicht als Wartesemester angerechnet. In der Regel gilt diese Regelung nur für deutsche Hochschulen; falls du im Ausland studieren willst, solltest du dich also vorab informieren, ob du trotzdem Wartesemester sammeln kannst.
Ein Semester dauert ein Halbjahr, das heißt, pro Jahr kannst du zwei Wartesemester sammeln. Es bringt also nichts, erst einmal ein anderes Fach zu studieren, weil du vielleicht bei Medizin nicht genommen wurdest und dann zu hoffen, dass genug Zeit vergangen ist. Denn solange du eingeschrieben bist, zählst du als Student/in. Wenn du allerdings nach deinem Abitur beispielsweise erst noch ein FSJ und anschließend eine Ausbildung machst, wird dir die Zeit als Wartesemester angerechnet. Theoretisch kannst du in der Zeit auch gar nichts machen und einfach nur warten, auch dann sammelst du Wartesemester. Allerdings ist das natürlich nicht sehr empfehlenswert, denn je nach Studiengang kann die Zeit sehr lang werden.

Unter Umständen werden dir Wartesemester auf den NC angerechnet (siehe das Beispiel von der TH Köln oben) – in NRW allerdings “nur” noch bis zu sieben Wartesemester und das auch nur, wenn die Uni dies im Rahmen ihres hochschuleigenen Verfahrens berücksichtigt. Diese Regelung ist noch recht frisch, mehr dazu findest du weiter oben in unserem Artikel.


Was ist das Nachrückverfahren?

Bewerber/innen, die nicht sofort zugelassen wurden, können auch noch hoffen, über das Nachrückverfahren zugelassen zu werden. Denn am besten bewirbt man sich direkt an mehreren Hochschulen, damit die Chance steigt, irgendwo einen Studienplatz zu bekommen. Und natürlich haben manche Studierende dabei das Glück, direkt an mehreren Hochschulen zugelassen zu werden. Sie können aber natürlich nur an einer Uni studieren, somit bleibt ihr Platz an den anderen Unis frei und diese Plätze werden noch einmal im Nachrückverfahren vergeben. Wer es also im ersten Durchgang vielleicht knapp nicht geschafft hat, hat im Nachrückverfahren noch einmal eine Chance auf einen Platz.


Wie funktioniert das Losverfahren?

Wenn das Bewerbungsverfahren und das Nachrückverfahren durch sind und es trotzdem noch freie Studienplätze geben sollte, werden diese in der Regel verlost. Es gibt spezielle Homepages, auf denen die freien Restplätze aufgelistet sind, sodass du dich dort informieren kannst, ob für dich etwas dabei ist.

Die Restplätze werden von den jeweiligen Unis selbst verlost, allerdings musst du dich dafür wieder neu anmelden. Das heißt, Bewerbungen, die bei der ersten Bewerbungsrunde bzw. dem Nachrückverfahren leer ausgegangen sind, werden nicht automatisch berücksichtigt. Das ist logisch, denn mittlerweile können die Studierenden ja auch an anderen Unis einen Platz bekommen haben und so kurz vor Studienbeginn will man natürlich nur noch die berücksichtigen, die wirklich noch auf der Suche sind.

Da die Hochschulen ihre Restplätze selbst verlosen, schaust du am besten auf der jeweiligen Hochschulwebsite nach, welche Bedingungen und Anforderungen gestellt werden.

Studierende sitzen im Hörsaal und schreiben Notizen in ihre Hefte

NC in der Medizin

Das Medizinstudium zählt zu den beliebtesten Studiengängen. Dementsprechend hart umkämpft sind die Plätze für diesen Studiengang. Die Bewerbung erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de), dazu mehr im nächsten Absatz. Die Vergabe der Studienplätze wird durch vier Quoten bestimmt:

  • bis zu zwei Zehntel der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in der Vorabquote an bestimmte Bewerbergruppen verteilt. Dies sind: Ausländer*innen, Zweitstudienbewerber*innen, Härtefälle, sowie Bewerber*innen, die sich auf Grund entsprechender Vorschriften verpflichtet haben (z.B. Landärzte), ihren Beruf in Bereichen des besonderen öffentlichen Bedarfs auszuüben
  • 30% über die Abiturbestenquote. Hier zählt nicht deine Durchschnittsnote, sondern dein erzielter Punktwert beim Abitur; es werden zunächst Landeslisten erstellt, in dem die Bewerber/innen konkurrieren, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im selben Bundesland erworben haben.
  • 10% über eine zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Noten oder dein Abitur spielen hier keine Rolle (Ausnahme: bei der Vergabe im Studiengang Pharmazie kann das Ergebnis deiner Hochschulzugangsberechtigung genutzt werden). Stattdessen werden die Ergebnisse fachspezifischer Studieneignungstests (z. B. TMS, HAM-NAT), Auswahlgespräche oder eine abgeschlossene Berufsausbildung berücksichtigt. Welche Kombination an Kriterien zur Anwendung kommt und wie diese gewichtet werden, legt jede Hochschule selbst fest.
  • 60 % nach individuell festgelegten Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Hier werden sowohl notenunabhängige Kriterien als auch notenabhängige Kriterien herangezogen – im Fall von Humanmedizin sogar mindestens zwei notenunabhängige Kriterien (ansonsten mindestens eins). Zu diesen Kriterien zählen unter anderem die Ergebnisse fachspezifischer Studieneignungstests, Auswahlgespräche, gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, ehrenamtliche Tätigkeiten oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Um dem Mangel an Ärzten und Ärztinnen auf dem Land entgegenzuwirken, hat NRW als erstes Bundesland zum Wintersemester 2019/2020 die Landarztquote eingeführt. Nähere Informationen zu dieser Quote und ihrer Anwendung in den einzelnen Bundesländern findest du auf der NC-Seite zum Medizinstudium auf unserem Partnerportal Gesundheit-studieren.com.

ACHTUNG: Wartesemester wurden zum Wintersemester 2021/2022 ein letztes Mal von den Hochschulen berücksichtigt. Dabei können maximal 15 Wartesemester angerechnet werden. Eine Ausnahme gilt dabei für Bayern: Dort fließen Wartesemester noch einschließlich bis zum Wintersemesterverfahren 2022/2023 in die Punktevergabe mit ein. In allen anderen Fällen gilt aber: ab dem Sommersemester 2022 spielen Wartesemester für das Medizinstudium keine Rolle mehr.

Was ist hochschulstart.de?

Über die Stiftung für Hochschulzulassung (hieß früher Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen (ZVS)) mit ihrem Portal hochschulstart.de werden vor allem die besonders beliebten zulassungsbeschränkten Studiengänge zentral vergeben. Das bedeutet, nicht die Unis kümmern sich um die Auswahl, sondern Hochschulstart regelt das Bewerbungs- und Vergabeverfahren zentral. Wenn du dich also für Studiengänge im Bereich Medizin oder für Jura oder Psychologie interessierst, kannst du davon ausgehen, dass du dich über hochschulstart.de bewerben musst. Informiere dich vor allem rechtzeitig, denn in das Verfahren muss man sich ggf. erst einmal einlesen.

Das Bewerbungsverfahren ist in der Regel etwas komplizierter und umfangreicher als bei Bewerbungen direkt an der Uni, du solltest dich also frühzeitig damit auseinandersetzen. Du kannst dabei deine Wunschhochschulen angeben und wirst auch nur bei diesen Hochschulen berücksichtigt. Also keine Sorge: Du landest nicht plötzlich irgendwo, wo du nie hinwolltest.

Studium ohne NC

Dein Abi ist eher durchschnittlich oder sogar eher schlecht ausgefallen, du interessierst dich aber für einen Studiengang, der durch einen NC beschränkt ist? Dann gibt es immer noch ein paar Möglichkeiten, wie du doch noch an dein Traumstudium kommst.

Sei flexibel!

Der erste Schritt sollte immer sein: Informiere dich an verschiedenen Unis und Hochschulen! Während sich die großen und bekannten Unis oft nicht vor Bewerber/innen retten können und daher eine Auswahl treffen müssen, werden kleinere und weniger zentrale Hochschulen häufig übersehen. Daher kann es sein, dass ein Studiengang an der einen Uni zulassungsbeschränkt ist, an einer anderen aber frei zugänglich ist.

Gerade wenn du nicht mit Bestnoten glänzen kannst, kann es hilfreich sein, flexibel bei der Orts- und Hochschulwahl zu sein.

Private Hochschulen und Akademien

Private Hochschulen bzw. Akademien verzichten oft auf einen NC und wählen ihre Bewerber/innen stattdessen lieber nach einem hochschulinternen Auswahlverfahren und eventueller Eignungsprüfung aus.

Der Nachteil: An privaten Einrichtungen werden Studiengebühren erhoben, sodass die Studienfinanzierung einen neuen Stellenwert erhält. Aber eine Möglichkeit, ohne NC zu studieren, ist es auf jeden Fall!

Erst eine Ausbildung

Je nachdem, was du gerne studieren möchtest, kann es auch hilfreich sein, erst eine Ausbildung zu absolvieren. So sammelst du einerseits Wartesemester, die dir bei deiner späteren Studienbewerbung hilfreich sein können und zudem kannst du dir manchmal die praktische Erfahrung ebenfalls bei der Bewerbung anrechnen lassen.

Außerdem erübrigt sich durch die Ausbildung vielleicht auch dein Studienwunsch, weil dir die Ausbildung letztendlich reicht oder weil du nach deiner Ausbildung zwar noch studieren möchtest, sich aber beispielsweise der Schwerpunkt und dadurch dein Studienwunsch verlagert hat.

Studiengänge ohne NC

Ja, es sind nicht viele, aber es gibt sie: Studiengänge, auf denen es auch an staatlichen Hochschulen keinen NC gibt. Das sind meistens die sogenannten „Orchideenfächer“, die nur einen kleinen Kreis an Interessenten/innen ansprechen, sodass in der Regel alle Bewerber/innen auch zugelassen werden können und keine Beschränkung notwendig ist. Vielleicht hast du also Glück und dein Wunschstudium hat gar keinen NC? Dann nichts wie los mit der Bewerbung!

Wir haben diesen Artikel über die NC-Verfahren in Deutschland zuletzt im November 2021 gewissenhaft für dich aktualisiert. Nichtsdestotrotz liegen durch das föderalistische Bildungssystem und die große Autonomie der Hochschulen in Deutschland teilweise komplexe und spezifische Verfahren vor, sodass wir nicht alle NC-Verfahrensoptionen im Detail abbilden können. In Zweifelsfällen wendest du dich am besten an deine Wunschuni(s) und deren Studienberatungen – du findest eine Menge davon auf unseren Seiten zu einzelnen Studiengängen.

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