Um alle Missverständnisse auszuräumen, sei an dieser Stelle gesagt: Studienkredite und -darlehen sind nicht gleichwertig mit BAföG. Du solltest dich nie fragen, ob du BAföG ODER einen Studienkredit beantragen solltest, sondern OB du zusätzlich zum BAföG einen Studienkredit brauchst.
Denn: BAföG ist günstig, transparent und zinsfrei. Kaum ein Studienkredit kann all diese Konditionen zu 100 Prozent erfüllen. Zum einen bezahlst du maximal die Hälfte der Gesamtsumme, die du während des Studiums erhalten hast, zurück. Da das BAföG-Darlehen zinsfrei ist, ist für dich jederzeit nachvollziehbar, wie viel Geld du zurückzahlen musst.
Zwar erhältst du die Rückzahlungsaufforderung bereits fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungsdauer, unabhängig davon, ob du einen Beruf gefunden hast und die gesetzlich geregelte Rate (derzeit 130 Euro im Monat) zahlen kannst. Allerdings sind bis zu einem bestimmten Gehalt Stundungen möglich und die Rückzahlung kann auf einen Zeitraum von 20 Jahren gestreckt werden. Die maximale Rückzahlungssumme liegt übrigens bei 10.010 Euro, auch wenn du wesentlich mehr als das Doppelte an BAföG-Zahlungen erhalten hast. Weitere Details über die Beantragung, die Zugangsvoraussetzungen und Rückzahlungsmodalitäten findest du in unserem Beitrag zu Was ist BAföG?.
Unser Tipp
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MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag: Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt. Erst, wenn du den Antrag dann auch wirklich stellen möchtest, zahlst du für den Service: 24,99 Euro beim Erstantrag – keine Folgekosten oder versteckten Gebühren. MeinBafög erstellt deine Formulare und sucht das zuständige BAföG-Amt für dich heraus – du musst sie nur noch abschicken.
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Du musst dich auch deshalb nicht zwischen BAföG und einem Studienkredit entscheiden, da dir ein Studienkredit nicht auf dein BAföG angerechnet wird. Du kannst BAföG also mit einem Studienkredit kombinieren.
Damit du dir einen Überblick darüber verschaffen kannst, welche Arten von Studienkrediten es gibt und unter welchen Voraussetzungen du sie erhältst, stellen wir dir zunächst die gängigen Grundtypen der Studienkredite vor:
Der sogenannte Bildungskredit der Bundesregierung wird in fortgeschrittenen Studienphasen vom Bundesverwaltungsamt (BVA) bewilligt und von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.
Die Grundlage für den Bildungskredit bildet die „Richtlinie für die Vergabe des Bildungskredits des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“. Den Antrag für den Bildungskredit stellst du beim Bundesverwaltungsamt. Anders als beim BAföG sind bei der Vergabe des Bildungskredits nicht deine Einkünfte, dein Vermögen oder die Einkünfte deiner Eltern ausschlaggebend. Allerdings kannst du erst mit einem Bildungskredit gefördert werden, wenn du mindestens die Studienleistungen der ersten beiden Studienjahre erbracht hast. Falls dein Studiengang eine Zwischenprüfung vorsieht, musst du diese bereits bestanden haben. Falls für deinen Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist, brauchst du eine Bestätigung deiner Bildungsstätte darüber, dass du die üblichen Studienleistungen des ersten Studienjahres erbracht hast. Du musst außerdem zu Beginn deines zu finanzierenden Studiums zwischen 18 und 35 Jahre alt sein.
Die Höhe des Bildungskredits beträgt zwischen 1.000 und 7.200 Euro. Diese Summe wird nicht einmalig ausgezahlt, sondern wahlweise in bis zu 24 Monatsraten auf dein Konto überwiesen. Du kannst auch einen Antrag für eine einmalige Aufwendung stellen, wenn du beispielsweise einen Laptop fürs Studium oder Reisekosten für ein Auslandssemester finanzieren willst. Es muss sich auf jeden Fall um ausbildungsbezogene Anschaffungen handeln. Diese Einmalaufwendung erhältst du nicht zusätzlich zu den 7.200 Euro, sondern als Vorauszahlung. Sie kann in Höhe von maximal 3.600 Euro ausgezahlt werden.
Es besteht übrigens kein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit. Falls das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegte Jahreskontingent für Bildungskredite einmal ausgeschöpft sein sollte, erhältst du gegebenenfalls keinen Bildungskredit.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Bildungskredits beginnt vier Jahre nach der ersten monatlichen Auszahlung, die du erhalten hast. Du zahlst den Bildungskredit inklusive der Zinsen in monatlichen Raten von 120 Euro ab. Du hast auch die Möglichkeit, den Bildungskredit schneller und in höheren Raten zurückzuzahlen.
Der Kredit wird ab dem Beginn der Rückzahlung verzinst. Die Zinsen fallen, im Vergleich zu vielen anderen Krediten, aufgrund der Bundesgarantie relativ gering aus: Im April 2021 lag der effektive Jahreszins bei 0,47 Prozent (der Sollzins betrug 0,47 Prozent). Die Verzinsung liegt um einen Prozentpunkt pro Jahr über der European Interbank Offered Rate (EURIBOR), dem Zinssatz, zu dem viele europäische Banken Anleihen vergeben. Dieser Zinssatz kann variieren und wird jeweils für ein halbes Jahr festgelegt. Du erhältst alle sechs Monate einen Kontoauszug, um deinen Tilgungsfortschritt und die aufgelaufenen Zinsen nachzuvollziehen.
Verwechslungsgefahr: Der Bildungskredit der Bundesregierung ist ein staatliches Angebot und nicht mit dem Studienkredit der KfW vergleichbar!
Das ehemals sehr große Angebot an Studienkrediten verschiedener Banken hat sich in den vergangenen Jahren wieder stark ausgedünnt. Heutzutage werden Studienkredite auf lokaler Ebene und von wesentlich weniger Banken als früher angeboten. Der eindeutige Markführer ist die KfW, die bundesweit den KfW-Studienkredit vertreibt.
Der Studienkredit der KfW kann (im Gegensatz zum Bildungskredit der Bundesregierung, der von der KfW nur abgewickelt wird) bereits zu Studienbeginn als Studienfinanzierung genutzt werden.
Der Studienkredit kann von
- deutschen Studierenden,
- Bildungsinländern und
- EU-Bürgern,
die an staatlich anerkannten Hochschulen studieren, beantragt werden. Für die Bewilligung des Kredits brauchst du keine Bürgschaft oder Ähnliches, es darf lediglich keine Privatinsolvenz vorliegen. Außerdem musst du volljährig sein, jedoch nicht älter als 44 Jahre.
Der Kredit kann in der Höhe von bis zu 650 Euro pro Monat bezogen werden. Der Höchstbetrag für ein Erst- oder Zweitstudium (bis zu 14 Semester) liegt bei insgesamt 54.600 Euro. Für ein Promotionsstudium (bis zu sechs Semester) kannst du einen Kredit von maximal 23.400 Euro erhalten. Die Zinsen werden allerdings schon während der Auszahlungsphase vom festgelegten Betrag abgezogen. Der Zinssatz ist variabel und wird alle sechs Monate neu festgelegt, allerdings garantiert dir die KfW eine Zinsobergrenze für einen Zeitraum von 10 Jahren. Im Januar 2021 lag der Effektivzinssatz bei 4,16 Prozent.
Wenn du während des Studiums den vollen Auszahlungsbetrag erhalten willst, kannst du einen Zinsaufschub beantragen. Hierfür musst du einen Leistungsnachweis für dein Erst- oder Zweistudium vorlegen. Wenn du ein Master-, Aufbau-, Weiterbildungs- oder Promotionsstudium absolvierst, muss du keine Leistungsnachweise einreichen.
Deine maximale Förderdauer hängt unter anderem von deinem Alter ab: Insgesamt kannst du den Studienkredit für die Dauer von 14 Fachsemestern erhalten und die Beträge pro Semester neu festlegen. Studierende über 34 Jahre können den Studienkredit für maximal zehn Semester erhalten, Studierende bis 44 Jahre sowie Weiterbildungs- bzw. Promotionsstudierende maximal bis zu sechs Semester.
Um eine Weiterzahlung des Studienkredits zu sichern, musst du spätestens am Ende des sechsten Fördersemesters deinen Studienfortschritt belegen. Du kannst maximal vier Urlaubssemester einlegen. Ab dem fünften Urlaubssemester beginnt automatisch die Karenzzeit und danach die Rückzahlungsphase.
Rückzahlung
Nach deinem Studienende folgt eine rückzahlungsfreie Phase (Karenzphase) von achtzehn Monaten. Sollte deine Karenzzeit mitten im Semester beginnen, können weitere fünf Monate dazukommen. Nach dieser Phase und mit deiner ersten Rückzahlung beginnt die Tilgungsphase, die maximal 25 Jahre beträgt. Deine Rückzahlungsbeiträge werden individuell festgelegt, der Mindestbetrag liegt bei 20 Euro pro Monat.
Bei Bildungsfonds handelt es sich um eine Art Investmentfonds, bei denen die Anbieter in Studierende „investieren“. Die Empfänger erhalten während des Studiums monatlich eine fixe Summe aus dem Bildungsfond (maximal 1.000 Euro pro Monat) und zahlen die Summe nach dem Studium in Raten zurück.
Bildungsfonds unterscheiden sich von anderen Arten der Studienfinanzierung, wie Studienkrediten, aufgrund ihrer Zugangsvoraussetzungen und der Rückzahlungsmodalitäten. Um dein Studium mit einem Bildungsfond zu finanzieren, musst du in der Regel Bestnoten während des Studiums vorweisen. In vielen Fällen wird auch die Teilnahme an Assessment-Center-Prüfungen gefordert. Du kannst jedoch auch aufgrund deines besonderen gesellschaftlichen Engagements, deines sozialen Hintergrundes oder deines persönlichen Werdegangs in die Auswahl für einen Bildungsfond kommen. Die Zugangsvoraussetzungen variieren je nach Anbieter.
Bildungsfonds werden von Hochschulen, Firmen und anderen Institutionen (von privaten oder institutionellen Anbietern) angeboten und so unterschiedlich wie die Anbieter können auch die Ausprägungsformen der Bildungsfonds sein. In vielen Fällen erhalten die Empfänger/innen der Bildungsfonds nicht nur eine finanzielle Förderung, sondern auch Förderangebote wie Soft-Skill-Trainings, Firmenkontakte oder Berufsvorbereitungskurse.
Rückzahlung
Die Rückzahlung beginnt erst, wenn du erfolgreich eine Stelle angetreten hast. Du zahlst deine Bezüge aus dem Bildungsfond zurück, indem du über einen festgelegten Zeitraum einen festgelegten Prozentsatz deines Einkommens an den Fond zurückzahlst. In diesem Fall bezahlst du also keine Zinsen. Dafür ist es sehr wahrscheinlich, dass du insgesamt mehr Geld in an deinen Bildungsfonds-Anbieter zurückbezahlst, also du während des Studiums erhalten hast. Der Investor profitiert durch diese „Bildungsrendite“.
Wenn du dich für einen Bildungsfonds interessierst, solltest du dir die Konditionen sehr genau durchlesen. Je nach Bildungsfonds fällt der zurückzuzahlende Prozentsatz sehr hoch aus. In den vergangenen Jahren sind einige Anbieter von Bildungsfonds in die Kritik geraten, da sie nicht klar über ihre Mindest- und Höchstsätze informiert hätten.
Das Studiendarlehen der „Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V.“ (Daka) wird von den Darlehenskassen der Studierendenwerke in Deutschland vergeben. Das Angebot richtet sich an Studierende, die sich in einer nichtverschuldeten finanziellen Notlage befinden bzw. während des Studiums auf eine Finanzhilfe angewiesen sind. Um ein Daka-Darlehen zu erhalten, musst du an einer Hochschule studieren, dessen Studierendenwerk über eine Darlehenskasse verfügt. Du brauchst außerdem mindestens einen Bürgen oder eine Bankbürgschaft. Eine Altersbegrenzung für den Bezug eines Daka-Darlehens gibt es nicht.
Die Voraussetzungen, Zahlungsmodalitäten und Zinssätze für ein Daka-Darlehen können je nach Bundesland und Studierendenwerken variieren:
In einigen Fällen wird das Daka-Darlehen in Form eines Studienabschlussdarlehens gewährt und entsprechend nur an Studierende in der Studienabschlussphase vergeben. Je nach Darlehenskasse können jedoch auch
- verschiedene Studienabschnitte,
- ein praktisches Jahr,
- Pflichtpraktika oder
- Auslandssemester
gefördert werden.
Als Beispiel nehmen wir die Daka Berlin und die Daka der Studierendenwerke NRW:
- Die Daka Berlin kann eine Förderung in Höhe von maximal 750 Euro pro Monat für eine Höchstdauer von drei Jahren auszahlen. Du kannst zusätzlich eine einmalige Sonderzahlung von 1.500 Euro für studienabschlussbezogene Anschaffungen beantragen. Das Darlehen der Daka Berlin ist nicht zinsfrei: In den ersten zwei Jahren liegt der Zinssatz bei einem Prozent pro Jahr, ab dem dritten Jahr bei zwei Prozent und ab dem sechsten Jahr bei vier Prozent. Dieser Zinssatz ist von vornerein festgelegt.
- Die Daka der nordrhein-westfälischen Studierendenwerke kann wiederum 12.000 Euro pro Studierendem/r zahlen. Die monatliche Förderhöhe ist flexibel, du kannst je nach Bedarfslage Monatsraten von maximal 1.000 Euro festlegen. Wenn du in NRW studierst, kannst du dich glücklich schätzen: Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. in NRW vergibt das Darlehen zinslos.
Grundsätzlich gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Daka-Darlehen und diese werden im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.
Rückzahlung
Die Bedingungen für die Rückzahlung des Daka-Darlehens variieren je nach Darlehenskasse. Beziehst du ein Darlehen beispielsweise von der Daka Berlin, beginnt die erste Rückzahlungsphase sechs Monate nach der letzten Auszahlung (in Ausnahmen nach zwölf Monaten). Die Höhe der Tilgungsrate hängt von der Gesamtsumme ab, die du erhalten hast (wenn du weniger als 4.000 Euro erhalten hast, liegt deine monatliche Tilgungsrate im ersten Jahr bei 75 Euro; wenn du mehr als 4.000 erhalten hast, liegt sie bei 100 Euro). Die Tilgungsrate erhöht sich jährlich um 25 Euro. Wenn du die Tilgungsraten nicht stemmen kannst, sind nach Absprache mit der Daka Berlin auch andere Rückzahlungsregelungen möglich.
Hast du das Darlehen der Daka NRW bezogen, beginnt die Tilgung zwölf Monate nach der letzten Förderrate. Falls du noch studierst, kann der Beginn der Rückzahlung um bis zu zwölf Monate nach der Regelstudienzeit verschoben werden. Hier liegt die monatliche Tilgungsrate bei minimal 150 Euro. Wenn du dich in einer finanziell schwierigen Situation befindest und die monatliche Rate nicht aufbringen kannst, kann die Daka-Geschäftsstelle in Köln gegebenenfalls eine Lösung mit dir zusammen erarbeiten.