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BAföG Antrag

Damit du pünktlich zum Studienbeginn BAföG erhältst, solltest du deinen BAföG Antrag im Idealfall schon einige Monate vorher an dein zuständiges BAföG Amt schicken. Keine Sorge, so ein Antrag sieht komplizierter aus, als er ist! Wir verraten dir, wo und wie du den Antrag stellst, welche Formblätter du auf jeden Fall für den BAföG Erstantrag ausfüllen musst und wie du zur Not auf den allerletzten Drücker BAföG beantragst.

Wie stelle ich einen BAföG Antrag?

Bald trittst du dein Studium an und willst möglichst ab deinem ersten Monat im Studium BAföG beziehen. Du weißt aber nicht, wie man einen BAföG Antrag (Antrag auf Ausbildungsförderung) stellt und bist schon beim Gedanken an die BAföG Formulare überfordert? Das ist normal und verständlich, aber lass dich nicht vom Papierkram abschrecken. BAföG ist ein bezuschusstes und unverzinstes Darlehen, du bekommst also die Hälfte deiner Förderungssumme geschenkt!

Wir verraten dir, wie du am besten mit dem Antrag startest:

Die Basics zum BAföG Antrag

  • Die wichtigste Voraussetzung für die Bewilligung von BAföG ist ein Nachweis, dass du tatsächlich an einer Hochschule studierst. Um deinen BAföG Antrag zu stellen, brauchst du deshalb zunächst die Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule.
  • Das BAföG Amt (Amt für Ausbildungsförderung) braucht Angaben zu deiner Person, deiner finanziellen Situation und dem Einkommen deiner Eltern. Das heißt: Du nimmst dir Formblatt 1 vor, deine Eltern füllen Formblatt 3 aus. Wenn du diese Formblätter ausgefüllt und die entsprechenden Nachweise beigelegt hast, kannst du den Antrag im Grunde schon abschicken! Alle Formblätter für den BAföG Antrag findest du auf der Webseite deines zuständigen BAföG Amts und der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Weitere Infos zu den Formblättern und den dazugehörigen Nachweisen findest du im Abschnitt Welche Formblätter des BAföG Antrags muss ich ausfüllen?
  • Damit das BAföG Amt deine tatsächliche Förderungssumme feststellen kann, müssen deine Angaben inklusive der entsprechenden Nachweise vollständig beim BAföG Amt vorliegen. Bemühe dich also um Vollständigkeit, damit du so schnell wie möglich deinen Bescheid erhältst. Falls dem BAföG Amt noch Unterlagen von dir fehlen, erhältst du eine Rückmeldung vom Amt.
  • Bist du verheiratet, hast du Kinder, verweigern deine Eltern den Unterhalt? Für diese und weitere Fälle gibt es zusätzliche Formulare. Details erfährst du im Abschnitt Formblätter für besondere Fälle.
  • Achte auf die Korrektheit deiner Angaben! Wenn du wissentlich Falschangaben machst, kannst du deinen Anspruch auf BAföG verlieren.
  • Du bist dir unsicher, ob du alles richtig machst? Natürlich kannst du bei deinem BAföG Amt nachhaken, wenn du Schwierigkeiten beim Ausfüllen eines Formulars hast. Die Formulare enthalten aber auch Erläuterungen am rechten Rand. Auf der jeweils letzten Seite der Formulare findest du Angaben darüber, welche Nachweise du erbringen musst.
  • Du kannst den BAföG Antrag auch online stellen, wenn du die technischen Voraussetzungen erfüllst. Der Antragsassistent „BAföG Digital“ erleichtert dir das Ausfüllen der Formulare unter anderem mit Hilfstexten. Weitere Details erfährst du im Abschnitt Kann ich BAföG online beantragen?

Du weißt nicht, ob du überhaupt BAföG-berechtigt bist? Über deine persönliche Förderfähigkeit, die Förderungsdauer und Altersgrenzen informieren wir im Beitrag BAföG Voraussetzungen.

Wo stelle ich den BAföG Antrag?

Deinen Antrag auf BAföG stellst du beim Amt für Ausbildungsförderung deiner Hochschule. In der Regel hat es dieselbe Adresse wie das Studierendenwerk deiner Hochschule. Die Adresse deines zuständigen BAföG Amtes findest du auf jeden Fall auf der Webseite deiner Hochschule heraus. Du kannst deinen BAföG Antrag persönlich beim BAföG Amt abgeben, postalisch verschicken oder gegebenenfalls auch online übermitteln.

Wann stelle ich den BAföG Antrag?

Da BAföG Ämter eine gewisse Zeit für die Bearbeitung deines Antrags beanspruchen, solltest du diesen am besten einreichen, sobald dir die Immatrikulationsbescheinigung vorliegt. Allerspätestens solltest du den Antrag allerdings innerhalb des ersten Monats deiner Studienzeit einreichen. Warum das wichtig ist, erklären wir im Abschnitt Frist für den BAföG Antrag.

Unser Tipp

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MeinBafög ist deine Plattform für den BAföG-Antrag: Mit dem BAföG-Rechner weißt du in weniger als 2 Minuten, ob du BAföG-Anspruch hast, und erfährst sofort, wie dein möglicher Höchstsatz ausfällt. Erst, wenn du den Antrag dann auch wirklich stellen möchtest, zahlst du für den Service: 24,99 Euro beim Erstantrag – keine Folgekosten oder versteckten Gebühren. MeinBafög erstellt deine Formulare und sucht das zuständige BAföG-Amt für dich heraus – du musst sie nur noch abschicken.

Hört sich gut an? Hier geht es

Die wichtigsten Infos
zum BAföG Antrag

Kann ich BAföG online beantragen?

Du kannst BAföG vollständig online beantragen, sofern dein Personalausweis über die eID-Funktion (diese ist bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgestellt wurden, automatisch aktiviert) verfügt oder du ein De-Mail-Konto mit zugehöriger E-Mailadresse hast. Das Verfahren mittels der eID-Funktion oder dem De-Mail-Konto gewährleistet die sichere Übermittlung deiner Daten und Dokumente an dein BAföG Amt. Die Portale für die elektronische Antragstellung aller Bundesländer findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Wenn du all deine Dokumente (deine Einkommensnachweise, einen Nachweis deiner Krankenversicherung etc.) elektronisch versenden willst, brauchst du auch Zugang zu einem Scanner. Für die elektronische Übertragung mittels eID-Funktion brauchst du außerdem ein NFC-fähiges Smartphone. Wenn du weder über ein De-Mail-Konto noch über einen Personalausweis mit eID-Funktion verfügst, kannst du alle Antragsformulare auch am PC ausfüllen und per Post an dein BAföG Amt verschicken. Alle BAföG Formulare findest du zum Download ebenfalls auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Je nachdem, in welchem Bundesland du studierst, kannst du den Antragsassistenten „BAföG Digital nutzen. Hier kannst du deinen BAföG Antrag mithilfe eines nutzerfreundlichen Online Tools ausfüllen, das deine Angaben in deinem Account abspeichert und dir Hilfstexte zur Verfügung stellt. Für das Übersenden all deiner Dokumente und Daten brauchst du auch hier einen Personalausweis mit eID-Funktion. Seit dem 26. Oktober 2020 läuft das Pilotverfahren für den Antragsassistenten in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt. Er wird mittlerweile auch in Hamburg, Brandenburg, Thüringen und im Saarland eingesetzt und soll spätestens im Sommer 2021 in allen Bundesändern verfügbar sein.

Wenn dein Ausweis nicht über die eID-Funktion verfügt, kannst du einen niederschwelligen Zugang zum Antragsassistenten erhalten. Da du deine Daten ohne eID-Funktion nicht sicher übermitteln kannst, musst du in diesem Fall zwar deine ausgefüllten Formulare ausdrucken und per Post verschicken. Du profitierst aber von der einfachen Handhabung und den Hilfstexten des Digitalassistenten, während du deine Formulare ausfüllst.

Ab dem Wintersemester 2022/23 tritt die 27. BAföG-Reform in Kraft, durch die u. a. die sogenannte Schriftformerfordernis entfällt. Die digitale Antragstellung soll dadurch noch einmal deutlich einfacher werden.

Die 27. BAföG-Reform von 2022

Die 27. BAföG-Reform von 2022 ändert viel: Höhere Bedarfssätze, Freibeträge & Altersgrenzen, weniger Papierkram, mehr Kulanz – alle Infos findest du auf unserer großen Übersichtsseite zur BAföG-Reform!

Alle Infos zur BAföG-Reform 2022

Welche Fristen muss ich beachten, wenn ich BAföG beantrage?

Wenn du für die volle Dauer deines Studiums BAföG erhalten willst, musst du deinen Erstantrag spätestens im Monat deines Studienbeginns stellen. Denn: Dir steht zwar theoretisch ab dem ersten Monat deines Studiums BAföG zu, du erhältst deine Förderung aber tatsächlich erst ab dem Monat, in dem dein Antrag beim BAföG Amt eingegangen ist. Wenn dein Studium also im Oktober beginnt, du den Antrag aber erst im November abschickst, erhältst du die Förderung nicht rückwirkend für den Oktober.

Das gleiche gilt für den Folgeantrag, den du jährlich stellen musst. Der Bewilligungszeitraum für BAföG beträgt jeweils maximal ein Jahr, beispielsweise von Oktober 2021 bis einschließlich September 2022. Um nach dem Ablauf dieses Jahres, also ab Oktober 2022, weiterhin Bafög zu erhalten, musst du spätestens im Oktober den Folgeantrag für die BAföG Förderung einreichen. Beachte bei allen Abgabefristen, dass dein Antrag zum jeweiligen Zeitpunkt beim zuständigen BAföG-Amt vorliegen muss und nicht erst am letzten Tag von dir zur Post gebracht wird.

Ausschlussfristen für den BAföG Antrag während deines Bewilligungszeitraums gibt es nicht. Du kannst BAföG jederzeit beantragen und ab dem Monat deiner Antragstellung erhalten, solange du BAföG-berechtigt bist. Wenn du dir unsicher bist, ob du die Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG erfüllst, informiere dich im Beitrag BAföG Voraussetzungen.

Gut zu wissen: Du erhältst BAföG auch während der vorlesungsfreien Zeit.

BAföG Formblätter

Welche Formblätter des BAföG Antrags muss ich ausfüllen?

Du siehst einen Haufen Formblätter und weißt nicht, wo du anfangen sollst? Keine Sorge, die BAföG-Antragsstellung ist im Grunde einfach und in den meisten Fällen musst du dich nur mit wenigen Formblättern befassen.

Wenn du zum ersten Mal „BAföG machst“, musst du folgende Unterlagen auf jeden Fall einreichen:*

  • Formblatt 1: Hier trägst du unter anderem deinen Studiengang, deine Ausbildungsstätte, aber auch deine Bankverbindung, Steuer-ID, Geburtstag und Wohnsitz und gegebenenfalls Informationen zu deinem „Vermögen“ ein. Sofern sich diese Angaben während deines Studiums nicht ändern, musst du das Formblatt 1 nur für den Erstantrag ausfüllen.

Zusätzlich musst du folgende Belege mit einreichen:

  • Deine Studienbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung) musst du mit jedem neuen BAföG Antrag einreichen.
  • Deine Mietbescheinigung, falls du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Sofern du nicht während deines Bewilligungszeitraums umziehst, musst du sie nur mit dem Erstantrag einreichen.
  • Den Nachweis deiner Krankenversicherung reichst du, sofern du eigenständig versichert bist, nur mit dem Erstantrag ein. Wenn du über deine Familie versichert bist (privatversichert), musst du den Nachweis jährlich erbringen. Wenn du gesetzlich familienversichert bist, musst du keinen Nachweis einreichen.
  • Vermögensnachweise von deinen eigenen Sparbüchern, Konten, Wertpapieren (auch wenn du im Minus bist), aber auch beispielsweise Informationen zum tatsächlichen Wert deines Autos etc.

Du bist dir unsicher, was genau mit Vermögen gemeint ist? Darüber informieren wir auf der BAföG FAQ Seite Was ist BAföG?.

Nicht jeder verfügt über ein Vermögen und vielleicht musst du nicht alle Felder ausfüllen, weil bestimmte Dinge nicht auf dich zutreffen. Wichtig ist: Wenn etwas auf dich zutrifft und du entsprechend das Feld ankreuzt, musst du die entsprechenden Belege beifügen. Belege über dein Vermögen (Kontoauszüge, der Wert deines Autos) dürfen beim Einreichen deines BAföG Antrags nicht älter als 14 Tage sein.

  • Eine Kopie deines Personalausweises (bei deutscher Staatsbürgerschaft) bzw. deines Reisepasses (bei nicht deutscher Staatsbürgerschaft).

Deine Eltern müssen folgende Unterlagen bereitstellen:

  • Formblatt 3: Hier geben deine Eltern eine Einkommenserklärung (des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes) ab.
  • Einkommensnachweise (hierzu zählen unter anderem Kopien von Lohnbescheinigungen, Lohnsteuernachweise, Nachweise über bereits bezogene Renten etc.)
  • ggf. Nachweise über deine Geschwister: Je nach Lebenssituation ein Nachweis der Schule, über das FSJ, die Ausbildung etc.
  • ggf. Nachweise über einen Behinderungsgrad
  • ggf. Nachweise über Abzüge vom Einkommen (beispielsweise Riester etc.)
  • Auch für deine Eltern gilt natürlich: Nur die Aussagen, die auf sie zutreffen, müssen mit Nachweisen belegt werden.

Tipp: Behalte eine Kopie deines BAföG Antrags! Du wirst sicherlich spätestens in einem Jahr einen Folgeantrag stellen. Um alle Informationen schnell zur Hand zu haben, solltest du dir eine Kopie der Formblätter und der Nachweise, die du für deinen Antrag benötigst, aufheben. Anhand der Kopien kannst du prüfen, ob die Daten, die du damals im Erstantrag eingetragen hast, noch aktuell sind. Wenn alle Daten zum Zeitpunkt, zu dem du den Folgeantrag stellst, unverändert sind, musst du für den Folgeantrag nur das Formblatt 9 und deine aktuelle Studienbescheinigung vorlegen.

Deine Eltern müssen für jeden deiner Folgeanträge das Formblatt 3 ausfüllen und Einkommensnachweise des vorletzten Jahres einreichen.

Der BAföG Folgeantrag

Dein Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Um danach weiterhin BAföG zu erhalten, musst du einen Folgentrag stellen.

Hierfür benötigst du folgende Unterlagen:

  • Formblatt 9: Dieses Formblatt benötigst du für alle Folgeanträge. Hier machst du (ähnlich wie bei Formblatt 1 beim Erstantrag) Angaben zu deiner Person, aber in abgekürzter Form. Sofern sich dein Wohnsitz, deine Angaben zur Versicherung und zu deinem Vermögen seit deinem letzten BAföG Antrag nicht verändert haben, musst du hier nur die entsprechenden Haken setzen und unterschreiben.
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • einen Nachweis deiner Versicherung (sofern du privatversichert bist)
  • Wie schon erwähnt, müssen Formblatt 3 und die Einkommensnachweise deiner Eltern jedem Folgeantrag beiliegen.

Sofern sich deine Daten nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem du den Folgeantrag stellst, geändert haben, musst du nur eine neue Studienbescheinigung und das Formblatt 9 einreichen.

Formblatt 5: Deine Leistungsbescheinigung ab dem 4. Semester

Um ab dem 5. Semester weiterhin mit BAföG gefördert zu werden, musst du spätestens zu Beginn des 5. Semesters eine Bescheinigung über deine bisherigen Leistungen einreichen. Den Leistungsnachweis kannst du dir von deiner Ausbildungsstätte bereits zu Beginn des vierten Fachsemesters ausstellen lassen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass du dein Studium entsprechend deiner Studienordnung erfolgreich durchführst. Neben dem Formblatt 5 besteht dein Leistungsnachweis, je nach Studium, in einem

  • Nachweis über deine erworbenen ECTS-Punkte (ausgestellt ab dem Beginn des vierten Semesters) oder
  • Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung (die laut Studienordnung ab dem dritten Fachsemester abgeschlossen werden kann und vor Beginn des vierten Fachsemesters abgeschlossen wird) oder
  • Nachweis deiner Hochschule darüber, dass du deiner Studienordnung entsprechend bis zum Ablauf des jeweiligen Fachsemesters die üblichen Studienleistungen erbringst.

Formblätter für besondere Fälle

  • Formblatt 2: Dieses Formblatt dient als Nachweis dafür, dass du tatsächlich bei deiner Ausbildungsstätte angemeldet bist. Es wird daher auch von deiner Ausbildungsstätte ausgefüllt. Du brauchst es in der Regel nicht, da deine Immatrikulationsbescheinigung der „[Bescheinigung] nach § 9 BAföG“ entspricht.
  • Formblatt 3: Falls du verheiratet bist, muss dein/e Ehegatte/in ebenfalls jährlich eine Einkommenserklärung mit entsprechenden Nachweisen abgeben. Eine Kopie der Heiratsurkunde musst du nur beim Erstantrag einreichen.
  • Formblatt 4: Wenn du eigene Kinder hast, steht dir für Kinder unter vierzehn Jahren, die mit dir in einem Haushalt leben, ein Kinderbetreuungszuschlag zu. Eine Kopie der Geburtsurkunde musst du nur mit dem BAföG Erstantrag einreichen.
  • Formblatt 7: Der Antrag auf Aktualisierung des Einkommens ist für dich relevant, wenn das aktuelle Einkommen deiner Eltern oder deines/r Ehegatten/in bzw. Lebenspartners/in deutlich geringer ausfällt als im vorletzten Jahr. Mit diesem Antrag kannst du gegebenenfalls erwirken, dass deine BAföG Förderung höher ausfällt. Hierfür musst du das geringere aktuelle Einkommen belegen und zusätzlich zum Formblatt 7 erneut das Formblatt 3 einreichen. Du musst den Antrag selbst und innerhalb deines Bewilligungszeitraums stellen. Vor der Antragsstellung solltest du dich bei deinem BAföG Amt beraten lassen.
  • Formblatt 8: Der Antrag auf Vorausleistung von Ausbildungsförderung ist für dich relevant, wenn deine Eltern dir gegenüber zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, aber nicht den angerechneten Unterhaltsbetrag leisten oder der zu leistende Betrag nicht festgestellt werden kann (beispielsweise weil deine Eltern es verweigern, eine Einkommenserklärung abzugeben). Führt dies zur Gefährdung deiner Ausbildung, kannst du eine finanzielle Vorausleistung vom BAföG Amt erhalten. Deine Eltern müssen die Vorausleistungen dann beim BAföG Amt begleichen. Hierfür musst du bestätigen, dass deine Eltern auch nach deiner Aufforderung die Feststellung ihres Einkommens bzw. die entsprechende Unterhaltszahlung verweigern.

*Wir können bei diesen Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Bei besonderen Einkünften/Vermögen, wenn du kein deutscher Staatsbürger bist oder bei dir andere besondere Umstände vorliegen, musst du gegebenenfalls weitere Formblätter ausfüllen und Unterlagen einreichen.

Auslands-BAföG & die Notlösung

Wie beantrage ich Auslands-BAföG?

Wenn du BAföG für ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland beantragen willst, wendest du dich nicht an das BAföG Amt deiner Hochschule im Inland, sondern an das zuständige Auslandförderungsamt. Welches Amt für deine Förderung zuständig ist, hängt von deinem Zielland ab. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du heraus, an welches Auslandsamt du dich wenden musst.


Ab dem Wintersemester 2022/23 tritt die 27. BAföG-Reform in Kraft, durch die auch die Förderung einjähriger, in sich abgeschlossener Studiengänge in Drittstaaten (außerhalb der EU) ermöglicht werden soll.

Für deinen Antrag für Auslands-BAföG benötigst du folgende Unterlagen:

  • Formblatt 6 für die Förderung deiner Ausbildung im Ausland
  • deinen (im Inland üblichen) Antrag auf Ausbildungsförderung (dazu gehören auch die Nachweise über dein Einkommen und Vermögen, das Einkommen deiner Eltern bzw. deines/r Ehegatte/in)
  • Nachweise über die Studiengebühren der ausländischen Ausbildungsstätte

Die Bearbeitung des Antrags auf Ausbildungsförderung im Ausland kann sehr viel Zeit beanspruchen. Die Auslandsämter empfehlen daher, dass du deinen Antrag mindestens sechs Monate vor dem Antritt deiner Studienzeit oder deines Praktikums einreichst, um die Förderung pünktlich zu erhalten.

Weitere Informationen zum Auslands-BaföG liefern wir die auf der FAQ Seite Was ist BAföG?.

Wie beantrage ich schnell BAföG?

Der erste Monat deines Bewilligungszeitraums endet und du hast deinen BAföG-Antrag noch nicht abgegeben? Wir erklären an dieser Stelle nicht, wie man die Formulare korrekt ausfüllt, sondern beschränken uns auf eine Notlösung, wenn du auf den letzten Drücker BAföG beantragen willst. Zuerst einmal ist wichtig zu wissen:

Du kannst einen vorläufigen formlosen Antrag stellen, um die Antragsfrist einzuhalten.

Dieser Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • deine Adresse und die genaue (namentliche) Benennung der Empfänger
  • eine konkrete Erklärung (Willenserklärung), dass du BAföG beziehen willst und dies dein formloser Antrag ist
  • dein Geburtsdatum, Kontaktdaten
  • deine Hochschule, dein Studienfach, das Datum des Studienbeginns und der angestrebte Studienabschluss
  • deine Förderungsnummer, falls schon vorhanden
  • Ort, Datum und deine Unterschrift

Auch für den formlosen Antrag gilt: Entscheidend ist das Datum, zu dem er beim zuständigen Amt vorliegt und nicht der Poststempel. Wenn der Postweg also zu viel Zeit in Anspruch nimmt, kannst du den Antrag persönlich zum Amt bringen. Gib ihn am besten persönlich bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ab.

Der formlose vorläufige Antrag ersetzt nicht den regulären BAföG-Antrag inklusive der einzureichenden Formulare und Dokumente! Reiche diese schnellstmöglich nach und erkundige dich im Zweifelsfall, ob noch Unterlagen fehlen.

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