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BAföG Reform 2022

Am 23. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag der 27. BAföG-Novelle zugestimmt und damit einige neue Regelungen geplant, von denen Studierende ab dem Wintersemester 2022/2023 profitieren können. Wir haben dir einen kleinen Überblick der wichtigsten Punkte zusammengestellt, damit du einmal checken kannst, ob du dich ab Herbst 2022 über ein paar Euro mehr auf deinem Konto freuen darfst.

Erhöhung der Bedarfssätze sowie einmaliger Heizkostenzuschlag

Miete, Essen, Wohnung und manchmal noch ein Kioskbier an der Ecke – das Studierendenleben ist nicht nur in Großstädten und Inflationszeiten ein teurer Spaß. Das haben jetzt aber auch die Politiker/innen im Bundestag eingesehen: Der BAföG-Höchstsatz, also der Betrag, den du als geförderte Person maximal vom Staat erhalten kannst, steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Zu den einzelnen Bedarfssätzen gehören u.a. der Grundbedarf, welcher sich von 427 auf 452 Euro erhöht und der Mietbedarf, der statt mit 325 Euro nun mit 360 Euro berechnet wird (also um 11 Prozent steigt). Du erhältst auch eine Wohnpauschale, wenn du noch bei deinen Eltern lebst, hier bekommst du statt zuvor 56 Euro monatlich 59 Euro ab Herbst 2022. Außerdem erhöhen sich die Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Insgesamt sollen die Bedarfssätze um durchschnittlich 5,75 % steigen.

Wenn du zudem mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen hattest, konntest du vom geplanten Heizkostenzuschuss profitieren. Diese einmalige Zahlung in Höhe von 230 Euro wurde dir dann ohne dass du etwas tun musst, auf dein Konto überwiesen.

Nun hat die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschlag in Höhe von 345 Euro geplant. Berechtigt für diese zweite, einmalige Zahlung bist du, wenn du zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang entweder Wohngeld oder BAföG bezogen hast. Auch als Wohngeldempfänger/in hast du Anrecht auf diesen Zuschuss. Wann genau er ausgezahlt werden soll, steht allerdings noch nicht fest. Nähere Informationen dazu, findest du auch auf unserer Seite zu Entlastungspakete für Studierende.

Höherer Elternfreibetrag

Vielleicht kennst du das ja schon: Du hast einen BAföG-Antrag gestellt und aufgrund des Verdienstes deiner Eltern wurde der Antrag abgelehnt oder die Summe, die du erhältst, ist so gering, dass sie kaum zum Leben reicht. Doch jetzt könnte es sinnvoll sein, sich durch einen erneuten Antrag zu beißen: Dank der Erhöhung des Freibetrags auf das Einkommen deiner Eltern um ganze 20,75 Prozent ist es möglich, dass du ab Herbst 2022 doch eine Förderung in Anspruch nehmen darfst bzw. dein monatliches Fördergeld steigt. Da außerdem die Minijob-Verdienstgrenze ab dem 01.Oktober 2022 (zeitgleich zur Erhöhung des Mindestlohns) auf 520 Euro angehoben wird, wird dieser neue Satz bei der Anrechnung auf deine Nebenverdienstgrenze berücksichtigt.

Erhöhung des Vermögensfreibetrags

Du hast ordentlich gespart, damit du in schlechten Zeiten keine Tütensuppe essen musst? Diese weise Voraussicht konnte dir in der Vergangenheit beim BAföG-Antrag in die Quere kommen, denn bei 8.200 Euro Vermögen auf deinem Konto war damals Schluss. Jetzt darfst du, wenn du unter 30 Jahre alt bist, bis zu 15.000 Euro und bei über 30 Jahren sogar bis zu 45.000 Euro angespart haben. Also nimm‘ die 100 Euro, die dir Oma immer zustecken will, ruhig an – deine BAföG-Berechnung wird davon jetzt nicht mehr so leicht tangiert.

Anhebung der förderungsfähigen Altersgrenze

Wo wir beim Vermögen schon bei Altersgrenzen waren: Man lernt nie aus und genau aus diesem Grund wird die Altersgrenze zu Beginn der Förderung auf 45 Jahre angehoben, sie wurde somit um 15 Jahre erhöht. Also mach‘ dir keinen Druck, wenn du immer noch nicht genau weißt, was du studieren sollst.

Erleichterung der digitalen Antragsstellung

Du hast Formblatt 3 statt 4 versendet, auf Formblatt 6 fehlt eine Unterschrift und jetzt musst du zum dritten Mal zum Postkasten laufen, damit alles rechtzeitig ankommt? Ab jetzt gehört der Papierkram der Vergangenheit an, denn dank des beschlossenen Verzichts auf die Schriftformerfordernis kannst du all deine Unterlagen und Formblätter ab Herbst 2022 bequem über ein digitales Portal hochladen.

Weitere Änderungen

  • Vollzeiteltern mit Vollzeitstudium zu sein, ist sowieso schon eine große Herausforderung. Hohe Betreuungskosten belasten dabei nicht nur zusätzlich die Nerven, sondern auch das Bankkonto. Studierende Eltern können deshalb mit 10 Euro mehr im Monat rechnen, denn der Kinderbetreuungszuschuss steigt von zuvor 150 auf 160 Euro monatlich.
  • Die Förderung einjähriger, in sich abgeschlossener Studiengänge in Drittstaaten (außerhalb der EU) wird ermöglicht.
  • Die Coronakrise hat auch Studierende hart getroffen und durch den Wegfall von Nebenjobs sind nicht wenige in finanzielle Notlagen geraten. In zukünftigen Krisensituationen soll deshalb ein Notfallmechanismus greifen, der es Studierenden in diesen Fällen erleichtert, staatliche Unterstützung zu erhalten. Sollte es wieder zu einer Krise kommen, die den Hochschulbetrieb stark einschränkt, soll außerdem die Förderungshöchstdauer entsprechend verlängert werden können.
  • Die 27. BAföG-Novelle berücksichtigt die Situation ukrainischer Studierender, die ab Juni 2022 ebenfalls Anspruch auf Förderung erhalten, um ihr Studium auch in Deutschland fortsetzen zu können.
  • Im Jahr 2019 gab es schon einmal eine BAföG-Reform, mit der eine 77-Raten-Regelung und ein „Kooperationserlass“ eingeführt wurden. Das bedeutet, dass deine Schuld nach 77 Raten, unabhängig von deren Höhe (zum Beispiel, wenn du aufgrund von Teil-Freistellung geringere Raten als die üblichen 130 Euro monatlich zurückzahlst), als getilgt gilt. Der sogenannte „Kooperationserlass“ sieht außerdem vor, dass dir deine Schulden nach 20 Jahren erlassen werden, wenn du bis dahin immer ordentlich deinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen bist.
    Diese 26. BAföG-Reform gilt aber nur für Leute, die bis zu deren Inkrafttreten noch kein BAföG bezogen hatten. Sogenannte Altschuldner/innen, also Menschen, die bereits zuvor BAföG bezogen hatten, konnten nach der 26. Novelle innerhalb von sechs Monaten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, um von den alten Rückzahlungsmodalitäten (ohne regulär vorgesehenen Erlass nach 20 Jahren) in die neue Regelung zu wechseln. Doch wie das mit Gesetzesänderungen häufig so ist, haben dies nicht alle berechtigten Personen mitbekommen und so haben viele diese Frist verpasst.
    Nun können all diejenigen, die diese Möglichkeit damals versäumt haben, doch noch von einem Kooperationserlass nach 20 Jahren profitieren.

Ausblick

Mühsam ernährt sich das studierende Eichhörnchen und oft kommen Gesetzesänderungen nur langsam in Gang. Deshalb hat der Bundestag schon jetzt die Diskussion weiterer Maßnahmen an gekündigt.

Zur Debatte stehen dabei unter anderem Einmalzahlungen zur Studienstarthilfe, eine weitere Erhöhung der Bedarfssätze – und das auch elternunabhängiger – und die Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Zudem soll diskutiert werden, die Voraussetzungen für einen BAföG-Bezug bei Fachrichtungswechseln oder Studienabbrüchen zu erleichtern. Wie du siehst, kann also noch eine ganze Menge passieren. Am besten informierst du dich immer mal wieder über Neuerungen, damit du in deiner Lebenssituation so gut wie möglich von der Förderung profitieren kannst. Damit du auf dem neuesten Stand bleibst, geben wir natürlich immer unser Bestes.

Wir haben diese Seite über die 27. BAföG-Novelle gewissenhaft für dich im Juni und Juli 2022 recherchiert. Bei der Sichtung von Gesetzesentwürfen und der Beobachtung des Prozesses von Gesetzesänderungen können allerdings unter Umständen Fehler unterlaufen, weshalb wir keine Gewähr für die Angaben übernehmen können.

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