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Entlastungspakete für Studierende

Sicher war das Studierendenleben schon immer mit ein bisschen Verzicht verbunden. Aus Konsumverzicht ist durch Krieg, Energiekrise und Inflation für viele Studierende aber existenzielle Not geworden.
Die Bundesregierung hat deshalb mittlerweile drei Entlastungspakete beschlossen, um damit unter anderem Studierende zu unterstützen. Doch welche dieser Maßnahmen betrifft dich als Student/in? Wir haben dir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Zweiter Heizkostenzuschuss Winter 2022

Im September 2022 wurde bereits ein Heizkostenzuschuss bewilligt und du durftest dich, sofern du mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen hattest, über 230 Euro freuen. Doch das nicht absehbare Ende steigender Energie- und Lebensmittelpreise belastet weiterhin vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen oder solche, die Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen auch Studierende, die Wohngeld oder BAföG bekommen. Um hier entgegenzusteuern, ist am 16. November 2022 das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes in Kraft getreten.

Eine dieser Maßnahmen wird in Form eines weiteren Heizkostenzuschusses umgesetzt, welcher die steigenden Gaspreise für die Monate September bis Dezember 2022 abfedern soll. Berechtigt bist du, wenn du zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang entweder Wohngeld oder BAföG bezogen hast. Auch Personen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld gehören zu der Gruppe der Berechtigten.

Für Studierende mit BAföG-Bezug soll es pauschal 345 Euro geben. Bei Wohngeldempfänger/innen wird der Zuschuss nach der Haushaltsgröße berechnet. Wenn du alleine lebst, bekommst du einmalig 415 Euro, für einen Doppelhaushalt 540 Euro und für jede/n weitere/n Mitbewohner/in kommen noch einmal 100 Euro dazu. Beantragen musst du den Zuschuss nicht, er wird wieder durch das jeweilige Amt auf dein Konto überwiesen.

Was allerdings noch unklar ist, ist das Datum der Auszahlung. Eigentlich hatte die Bundesregierung geplant, den Heizkostenzuschuss schon im Dezember auszuzahlen, doch laut des Deutschen Städtetages soll die Umsetzung voraussichtlich erst im Januar oder Februar nächsten Jahres möglich sein (Stand: Dezember 2022).

Energiepauschale für alle Studierenden

Von den finanziellen Entlastungspakten für Studierende haben bisher vor allem diejenigen profitiert, die BAföG beziehen oder, im Falle der Energiepauschale, die Studierenden, die neben dem Studium arbeiten.

Bereits im September war im Rahmen des dritten Entlastungspakets allerdings geplant, eine Einmalzahlung für alle Studierenden und Fachschüler/innen zu beschließen. Am 18. November hat das Bundeskabinett nun einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der alle eingeschriebenen Studierenden und Fachschüler/innen unterstützen soll – durch besagte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Da – wie bei BAföG-Beziehenden – deine Daten für die Auszahlung nicht automatisch vorliegen, musst du diese Pauschale allerdings beantragen. Ein genauer Termin für die Beantragung steht noch nicht fest. Auch ist zurzeit noch unklar, auf welchem Wege du diese durchführen kannst. Geplant ist ein digitales Antragssystem, ähnlich dem des BAföG Digital, welches allerdings noch aufgebaut und vorbereitet werden muss. Die grobe Ansage ist derzeit (Ende Dezember 2022), dass die Beantragung und Auszahlung zu Beginn des nächsten Jahres erfolgen soll.

Auch ausländische Student/innen, dual und in Teilzeit Studierende sowie Promotionsstudierende haben Anspruch auf diese Energiepreispauschale. Die einzige Voraussetzung ist, dass du zum 01. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bist.

Rückblick: Das dritte Entlastungspaket

Anfang September hat die Ampel-Koalition ein weiteres Entlastungspaket in der Höhe von 65 Milliarden Euro vorgestellt, welches vor allem Geringverdienende, mittelständische Unternehmen und Personen entlasten soll, die Sozialleistungen beziehen. Auch Studierende werden im dritten Maßnahmenpaket berücksichtigt. Hier sind noch einmal die Regelungen im Überblick, die auch dich betreffen könnten:

Einmalzahlungen für Studierende und Fachschüler/innen

Hier handelt es sich um die Energiepauschale für alle Studierenden und Fachschüler/innen über 200 Euro, die wir bereits weiter oben erwähnt haben.
Die Auszahlung soll “schnell und unbürokratisch” erfolgen, ein Datum steht aber noch nicht fest.

Weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger/innen

Wenn du Wohngeld empfängst, erhältst du für die Heizperiode September bis Dezember 2022 einen weiteren, einmaligen Heizkostenzuschuss über 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (für zwei Personen sind 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant). Ab Januar 2023 soll dann dauerhaft eine Heizkosten- und Klimakomponente in das Wohngeld integriert werden und die Beträge entsprechend steigen. 

Strompreisbremse

Um die großen Belastungen der steigenden Strompreise abzufangen, plant die Regierung die sogenannten “Zufallsgewinne” der Energieunternehmen abzuschöpfen, um Privathaushalten eine gewisse Menge Strom (den Basisverbrauch) zu einem vergünstigten Preis gutzuschreiben. Alles, was diesen Basisverbrauch übersteigt, musst du aber weiterhin zu dem dann gültigen Preis bezahlen. Damit sollst du also auch gleichzeitig zum Stromsparen angehalten werden.

Senkung der Umsatzsteuer für Gas

Normalerweise bezahlst du auch auf Gas die reguläre Mehrwertsteuer von 19 Prozent. Diese ist ab dem 01. Oktober 2022 bis Ende März 2024 auf 7 Prozent gesenkt worden, um die steigenden Gaspreise abzufedern.

Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets: Das 49-Euro-Ticket

Am 13. Oktober 2022 einigten sich die Bundesländer beim Verkehrsministertreffen auf einen Nachfolger des beliebten 9-Euro-Tickets, welches als 49-Euro-Ticket umgesetzt werden soll. Zurzeit ist der 01. Januar 2023 als Einführungstermin geplant, da aber die Finanzierung noch nicht geklärt ist, kann sich dieser Termin auch nochmals verschieben. Es soll als Abonnement angeboten werden, welches monatlich kündbar ist und die Bedingungen werden voraussichtlich die gleichen wie die des Vorgängers sein: Es soll bundesweit nutzbar sein, allerdings nicht für Fernzüge.

Hilfe bei der Betriebskostenvorauszahlung

Sollte es wirklich so weit kommen, dass du mit deiner Betriebskostenvorauszahlung kurzfristig überfordert bist, musst du dank der geplanten Anpassung des Energierechts nicht gleich in Panik verfallen. Auch wenn du von dieser Regelung hoffentlich keinen Gebrauch machen musst, bist du dadurch nämlich vor einer Sperrung von Strom und Gas geschützt. Das gilt aber nur, wenn du trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen und vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten deine Kosten nicht begleichen kannst.

Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises

Um die Umwelt weniger zu belasten, sollten ab dem 01. Januar 2023 die CO2-Preise um fünf Euro pro Tonne erhöht werden. Dies hätte Auswirkungen auf Erdgas-, Heizöl-, Benzin- und Dieselpreise gehabt. Diese Erhöhung wird nun auf den 01. Januar 2024 verschoben.

Anhebung Verdienstgrenze Midi-Job

Ein Midi-Job ist ein Dienstverhältnis, bei dem du mehr als die 520 Euro eines Minijobs verdienen darfst. Auch hier gibt es einige Vorteile gegenüber eines Vollzeitanstellungsverhältnisses: Du zahlst weniger Sozialbeiträge und in den meisten Steuerklassen keine Lohnsteuer.
Allerdings gibt es auch hier eine Verdienstgrenze, die bisher bei 1300 Euro monatlich lag. Ab dem 01. Oktober 2022 ist diese Grenze auf 1.600 Euro angehoben worden und ab dem 01. Januar 2023 soll sie sogar 2.000 Euro betragen.

Erhöhung Kindergeld

Wenn du eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst und unter 25 Jahre alt bist, erhalten deine Eltern auch über die Vollendung deines 18. Lebensjahres hinaus Kindergeld. Für das erste und zweite Kind waren das bisher pro Kind 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro im Monat. Das Kindergeld soll ab dem 01. Januar 2023 für die ersten zwei Kinder um 18 Euro monatlich erhöht werden.

Erhöhung des Kinderzuschlags

Um Familien mit besonders niedrigem Einkommen zu entlasten, gibt es eine weitere staatliche Hilfe, den Kinderzuschlag. Der Höchstbetrag lag bisher bei 229 Euro pro Kind im Monat. Auch dieser Zuschlag wird angehoben und der Höchstbetrag soll ab dem 01. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich steigen. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.

Rückblick: Das erste und zweite Entlastungspaket

Die ersten beiden Entlastungspakete der Bundesregierung sind bereits in Kraft getreten und vielleicht hast du auch bereits davon profitieren können. Für dich relevante Beschlüsse waren und sind dabei:

Der Wegfall der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage steht für „Erneuerbare-Energien-Gesetz“-Umlage und dient eigentlich dazu, Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerke zu finanzieren. Es handelt sich also um eine Steuer, die zusätzlich auf deine Stromkosten erhoben wird. Seit dem 01. Juli 2022 musst du diese aber (vorerst) nicht mehr bezahlen.

Einmaliger Heizkostenzuschuss

Wenn du BAföG beziehst, dann durftest du dich zum 01. September 2022 über 230 Euro mehr auf deinem Konto freuen. Denn dieser Betrag wurde dir einmalig ausgezahlt, um die steigenden Heizkosten zu kompensieren.

Einmalige Energiepreispauschale

Arbeitest du neben dem Studium noch in einem Mini-Job, in Teilzeit oder sogar in Vollzeit, hast du Anspruch auf die Energiepreispauschale. Diese Pauschale wird dir mit deinem Gehalt Ende September 2022 ausgezahlt und beträgt 300 Euro. Auch wenn du BAföG empfängst und bereits 230 Euro Heizkostenzuschuss bekommen hast, hast du Anspruch auf dieses Geld.

Anhebung des Grundfreibetrags

Unter dem Grundfreibetrag versteht man einen bestimmten Betrag, der nicht versteuert werden muss, da er zur Absicherung des Existenzminimums dient. Dieser ist rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 363 Euro angehoben worden und liegt nun bei 10.347 Euro. Das bedeutet, dass du alles, was du jährlich bis zu dieser Summe verdienst, nicht versteuern musst.

Das 9-Euro-Ticket

Von Juni bis einschließlich August konntest du für nur neun Euro im Monat mit den Regionalzügen der Deutschen Bahn durch ganz Deutschland reisen. Dieser günstige Tarif ist nun leider ausgelaufen, doch haben schon einige Kampagnen gestartet, die sich für das Fortbestehen des 9-Euro-Tickets oder eines ähnlichen Modells einsetzen (siehe aktuelles Entlastungspaket).

Der Tankrabatt

Ob du nun mit dem Auto zur Uni fährst oder immer mal wieder in die Heimat pendelst – nicht alle Studierenden können und wollen Fahrrad oder Bus und Bahn als Transportmittel nutzen. Doch die steigenden Benzinpreise machen das Autofahren zu einer teuren Angelegenheit.
Vom 01. Juni bis 31. August 2022 wurde deshalb die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt. Dabei reduzierte sich der Steuersatz um 29,55 Cent pro Liter für Benzin und für Dieselkraftstoff um 14,04 Cent pro Liter.

Einmaliger Kinderbonus 2022

Im Juli 2022 wurde ein einmaliger Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind ausgezahlt. Der Bonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht.

Wichtig zu wissen: Wenn wir für euch nach Gesetzesänderungen, Regeln und Reformen recherchieren, geben wir natürlich immer unser Bestes, euch die neuesten und genausten Informationen zu liefern. Doch weil sich Beschlüsse schnell mal ändern oder sich Fristen und Daten verschieben, sind alle Angaben, die ihr bei uns findet, ohne Gewähr.

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