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Nebenjob im Studium: Infos und Tipps rund um Studentenjobs

Das BAföG reicht gerade so und deswegen möchtest du dir im Studium Geld dazuverdienen? Hier bekommst du einen kurzen Überblick mit wichtigen Infos und Tipps zum Thema Nebenjob im Studium.

Nebenjob zur Studienfinanzierung

Ein Studium an einer Hochschule, egal ob privat oder staatlich, kostet Geld: Miete, Studienunterlagen, Semesterbeitrag, eventuell Studiengebühren und Lebensmittel müssen gezahlt werden. Und natürlich willst du auch nicht gänzlich auf Studentenpartys verzichten. Wenn das BAföG und/oder die finanzielle familiäre Unterstützung dafür nicht reichen, nutzen die meisten Studierenden einen Nebenjob zur Aufbesserung der Finanzen.

Große Auswahl an Studentenjobs

Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Nebenjobs, die dir als Studierender zur Verfügung stehen. Du solltest also normalerweise sehr schnell einen Job finden. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, wie flexibel du zeitlich bist und ob du einen Job passend zum Studium suchst oder einfach nur schnell etwas Geld hinzuverdienen möchtest und dafür auch die klassischen Studi-Jobs wie Flyer verteilen, Umfragen durchführen oder Nachhilfe geben in Erwägung ziehst.

Tipp: Falls du Interesse daran haben solltest, während des Studiums ein bisschen Geld mit Nachhilfe zu verdienen, vielleicht in den Fächern, die du studierst, kannst du dich über eine Registrierung auf dem Portal ErsteNachhilfe* als Nachhilfelehrer/in vermitteln lassen.

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Voraussetzungen

Viele Unternehmen beschäftigen Studenten in Aushilfsjobs oder als Nebentätigkeit. Studenten sind gern gesehene Arbeitskräfte, da diese in der Regel als sehr zuverlässig und gut ausgebildet gelten – die Mehrzahl der „klassischen“ Studenten verfügt ja über das Abitur. Zudem sind Studenten oft zeitlich flexibel einsetzbar. Ein weiterer Pluspunkt für Unternehmen: Studenten haben hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einen Sonderstatus.

Wie schon erwähnt, ist die Auswahl sehr groß und in diversen Onlineportalen, dem schwarzen Brett, über Freunde und Kommilitonen oder beim AStA wirst du sicher fündig werden.

Um einen Nebenjob als Student beginnen zu können, musst du allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Status als ordentlicher Student, d. h. du musst an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sein. Dafür benötigst du eine Immatrikulationsbescheinigung.
  • Du bist noch mitten im Studium, das heißt, es ist noch nicht beendet.

Erfüllst du diese Voraussetzungen kannst du in der Regel problemlos einen Nebenjob als Student beginnen.

Studentenjobs zeichnen sich dadurch aus, dass es sich nicht um Vollzeitjobs handelt, da deine Haupttätigkeit das Studium sein muss. Das bedeutet, entweder arbeitest du in einem sogenannten Mini-Job auf, der ab Januar 2024 steigenden 538 Euro-Basis. Oder wenn du mehr verdienen möchtest, kannst du als Selbstständiger bzw. Freiberufler oder als Werkstudent arbeiten, dabei darf deine Arbeitszeit 20 Stunden pro Woche aber nicht überschreiten (eine Ausnahme bilden die Semesterferien).

Dein Vorteil: Du bist in der Krankenversicherung, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei. Nur in die Rentenversicherung musst du einzahlen.


Studentenjob und BAföG – Hinweise und Tipps

Wenn du BAföG beziehst, musst du bei einem Nebenjob einiges beachten. Grundsätzlich gilt nämlich, dass dein Einkommen auf den BAföG-Bedarf angerechnet wird. Je nachdem wie viel du verdienst, bekommst du also weniger BAföG. Pro Jahr bleiben dir aber, ab dem Wintersemester 2022/2023, ca. 6.240 Euro anrechnungsfrei, was einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 520 Euro entspricht. Das gilt auch weiterhin im Jahr 2024, trotz der Anhebung der Minijobgrenze auf 538 Euro.

Aber aufgepasst: Wenn du Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommst, zählt das ebenfalls in die Gesamtsumme ein, in dem Fall musst du also aufpassen, dass du nicht über dem Freibetrag liegst.

Die einfache Regelung bei Studentenjobs und BAföG:
Alles bis 520 Euro im Monat ist okay, wenn du mehr verdienst, wird dir das von deinem BAföG-Satz abgezogen. Du solltest außerdem dran denken, dass du das BAföG-Amt über deinen Nebenjob informieren musst!

Mehr Infos

Weitere Infos dazu findest du auf der Webseite des BAföG-Amtes

Zum BAföG-Amt

Die 27. BAföG-Reform von 2022

Die 27. BAföG-Reform von 2022 ändert viel: Höhere Bedarfssätze, Freibeträge & Altersgrenzen, weniger Papierkram, mehr Kulanz – alle Infos findest du auf unserer großen Übersichtsseite zur BAföG-Reform 2022!

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Studentenjobs: Allgemeines und Wichtiges

Die wichtigsten Fakten rund um das Thema Nebenjob im Studium listen wir dir hier auf:

538-Euro-Job

In den sogenannten Minijobs, die ab Januar 2024 auf 538 Euro steigen, arbeiten sicherlich die meisten Studenten. Der Vorteil ist, dass Studenten hier abgabefrei sind. Beachte, dass du bei mehreren 538-Euro-Jobs trotzdem insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 538 Euro im Monat verdienen darfst, wenn du weiterhin abgabefrei bleiben möchtest.

Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung gilt: bis 25 Jahren bist du über die Familienversicherung von den Beiträgen befreit, wenn du weniger als durchschnittlich 435 auf selbstständiger Basis bzw. 520 Euro im Monat in einem Minijob verdienst.

Arbeitsvertrag

Auch als studentische Hilfskraft hast du ein Anrecht auf einen Arbeitsvertrag. Hier sollte die wöchentliche Arbeitszeit festgehalten werden. Weigert sich der Arbeitgeber, einen solchen Vertrag auszustellen, gelten die gesetzlichen Mindestregelungen.

Kindergeld

Kindergeld bekommst du, solange du jünger als 25 Jahre bist und noch in einer Ausbildung steckst (dazu gehört auch ein Studium).

Urlaubssemester

Mit einem Urlaubssemester unterbrichst du dein Studium, bist aber weiterhin immatrikuliert. Die Zeit zählt dann aber nicht als Fachsemester, sondern als Hochschulsemester. Arbeitest du in dieser Zeit, musst du auch Versicherungsabgaben zahlen.

Arbeiten in den Semesterferien

Möchtest du mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sollte dies in der vorlesungsfreien Zeit passieren. Dort darfst du auch in Vollzeit (bis zu 40 Stunden pro Woche) arbeiten, da das nicht als regelmäßige Arbeitszeit gilt. Allerdings ist diese Zeit auf maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt – das muss vertraglich festgehalten sein bzw. als sogenannte kurzfristige Beschäftigung gehandhabt werden. Eine solche kurzfristige Beschäftigung ist auch möglich, wenn du während der Vorlesungszeit einen Minijob ausübst.


Sonderfall: Werkstudenten

Ein Nebenjob als Werkstudent ist eine Teilzeitbeschäftigung für Studenten bei einem Unternehmen. Allerdings gilt auch hier, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden darf. In der Regel erhalten Werkstudenten einen Arbeitsvertrag – Unternehmen sind nämlich hier an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert.
Für dich als Student hat das den Vorteil, dass du eine langfristig gesicherte Anstellung als Nebenjob hast und diese Zeit in der Regel (natürlich abhängig von deiner Tätigkeit) auch gleichzeitig als praktische Erfahrung für spätere Bewerbungen vorweisen kannst. Es lohnt sich also auch in Hinblick auf deinen späteren Berufswunsch, einen Werkstudentenjob zu wählen, der zu dir passt und dir Spaß macht.

Vorlesungsfreie Zeit

Zudem darfst du als Werkstudent ebenfalls in der vorlesungsfreien Zeit bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten – ganz regulär, ohne dass es als kurzfristige Beschäftigung gilt, denn als Werkstudent hast du sowieso mehr Abgaben als geringfügig beschäftigte Studenten.

Apropos Abgaben: Als Werkstudent musst du dich in der Regel selbst im Studententarif krankenversichern, das heißt, du erfüllst nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Familienversicherung.

Das Angebot an Stellen für Werkstudenten ist ziemlich groß, wenn du etwas recherchierst, wirst du sicher ein passendes Angebot finden.

Tipp: Der begehrteste Nebenjob bei vielen Studenten ist der der wissenschaftlichen Hilfskraft am Lehrstuhl des Faches, welches man studiert. Hier findest du schnell die Möglichkeit, in deinem Fachbereich zu „netzwerken“ und den Grundstein für deine berufliche Karriere zu legen. Diese Jobs sind im Lebenslauf sehr förderlich.

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