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Staatsexamen

Eine Prüfung, die nicht hochschulintern, sondern von einer staatlichen Behörde abgenommen wird, nennt man Staatsexamen. Durch das Ablegen einer solchen Staatsprüfung, bekommen die Absolvent/innen die Berechtigung in einem staatlichen oder staatlich überwachten Beruf zu arbeiten. Dadurch, dass alle Prüflinge bundesweit das gleiche Prüfverfahren durchlaufen müssen, soll sichergestellt werden, dass Ausübende bestimmter Berufsgruppen auf ein und demselben Kenntnisstand sind.

Ein oder mehrere Staatsexamina müssen in Deutschland in Fächern wie Jura, Medizin, Lehramt oder Pharmazie bestanden werden. Dabei bestehen die Aufgaben zumeist aus theoretischer Wissensabfrage und dem Nachweis praktischer Kenntnisse, sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form.

Im Falle eines Lehramtsstudiums wird die erste Staatsprüfung am Ende des Masterstudiums abgelegt. Dabei fließen alle absolvierten Klausuren und mündlichen Prüfungen in das Ergebnis mit ein und die Staatsexamensarbeit entspricht von Umfang und Durchführung einer Masterarbeit. Bei Bestehen werden die Studierenden dann für den 12-24-monatigen Vorbereitungsdienst oder auch „Referendariat“ zugelassen. Dieser Dienst wird an einer Schule absolviert, an dessen Ende dann die zweite Staatsprüfung erfolgt, welche eine mündliche Prüfung, meistens in Form eines praktischen Unterrichts, und das Verfassen einer zweiten Staatsexamensarbeit, beinhaltet.

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