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Nachrückverfahren

Wenn du dich auf einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung beworben und keinen Platz im Hauptverfahren bekommen hast, kommst du im Rahmen des Nachrückverfahrens auf eine Warteliste und hast so die Chance, doch noch eine Zulassung zu erhalten. Im Hauptverfahren werden zunächst alle Studierenden nach Abiturbestennote und Wartesemester eingeteilt. Gibt es zum Beispiel für einen Studiengang 50 freie Plätze, so bekommen die Bewerber/innen mit dem besten NC. Dieser kann sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzen, welche das genau sein können, haben wir dir in unserem Ratgeber über den Numerus Clausus einmal zusammengefasst.

Nach dieser ersten Runde haben die Studierenden innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit, den Studienplatz anzunehmen, abzulehnen oder auch gar nicht zu reagieren. Werden Studienplätze abgelehnt bzw. wird auf eine Zulassung nicht reagiert, werden diese Plätze wieder frei und andere Bewerber/innen können nachrücken.

Das Nachrückverfahren läuft dann ähnlich dem Hauptverfahren ab: die angehenden Student/innen werden wieder nach NC kategorisiert und die Ranghöchsten rücken nach. Haben mehr Bewerber/innen identische Voraussetzungen als es Plätze gibt, entscheidet das Losverfahren.

Du siehst also, auch nach einer vorläufigen Absage heißt es: nicht verzagen. Und selbst wenn es auch im Nachrückverfahren in diesem Semester noch nicht klappen sollte, kannst eine Wartezeit unter Umständen (je nach Studiengang, Bundesland, Uni etc.) angerechnet werden.

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