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Exmatrikulation

Als Exmatrikulation wird die Streichung aus der Liste der Studierenden (Matrikel) bezeichnet. Wer exmatrikuliert ist, gilt also nicht mehr als Student/in. Im Normalfall wird man exmatrikuliert, wenn das Studium ordnungsgemäß mit der letzten Prüfung abgeschlossen wurde – das Studium gilt dann als beendet.

Studierende, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen möchten (also ihr Studium abbrechen), können im Studentensekretariat eine Exmatrikulation freiwillig beantragen. Wer eine Exmatrikulation dafür beantragt, um die Hochschule zu wechseln, sollte unbedingt auf eine verpflichtende Studienplatzzusage der anderen Hochschule warten. Sonst kann es passieren, dass man sich für den neuen Studienplatz erneut einem Auswahlverfahren unterziehen muss.

Es kann aber auch zu einer sogenannten Zwangsexmatrikulation kommen. Dies kann aus einer Reihe von Gründen geschehen. Zum Beispiel wenn man den Semesterbeitrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt hat, eine verpflichtende Prüfungsberatung versäumt hat oder Prüfungen final nicht bestanden hat. Wenn du beispielsweise wegen äußerer Umstände keine Zeit hattest, dich auf die Prüfung vorzubereiten, kannst du dich auf Härtefallregelungen berufen und deine Exmatrikulation beanstanden. Du kannst auch exmatrikuliert werden, wenn du schon länger studierst und die Prüfungsordnung, mit der du angefangen hast, ausläuft. In diesem Fall kannst du dich aber (meistens) an das Studienbüro wenden und umschreiben lassen.

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