Miete, Essen, Wohnung und manchmal noch ein Kioskbier an der Ecke – das Studierendenleben ist nicht nur in Großstädten und Inflationszeiten ein teurer Spaß. Das haben jetzt aber auch die Politiker/innen im Bundestag eingesehen: Der BAföG-Höchstsatz, also der Betrag, den du als geförderte Person maximal vom Staat erhalten kannst, steigt von 934 Euro auf 992 Euro, das ist eine Steigerung um 6,2 Prozent. Zu den einzelnen Bedarfssätzen gehören u.a. der Grundbedarf, welcher sich von 452 auf 475 Euro erhöht und der Mietbedarf, der nun mit 380 Euro berechnet wird. Zum Wintersemester 2026/27 wird dieser sogar auf 440 Euro erhöht. Du erhältst auch eine Wohnpauschale, wenn du noch bei deinen Eltern lebst. Diese bleibt unverändert bei 59 Euro monatlich, wie bereits seit Herbst 2022. Der Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beträgt 137 Euro.