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Wartesemester

Wartesemester sind vor allem bei der Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang relevant. Ein bestimmter Prozentsatz der Studienplätze kann nämlich nach dem Kriterium des Wartesemesters vergeben werden. Wenn du den Numerus Clausus (NC) nicht erlangt hast, kannst du dein Studium durch die Wartesemester zu einem späteren Zeitpunkt antreten.

Wichtig: Nicht in jedem Studiengang werden Wartesemester angerechnet oder aber es kann Höchstgrenzen für anzurechnende Wartesemester geben. Lies dazu auch unseren Artikel “Was ist der NC?”. (NRW hat zum Beispiel die Anrechnung der Wartesemester reformiert)

Wartesemester sind dabei die Anzahl der Halbjahre, die vergangen sind, seit man die Studienberechtigung (z. B. das Abitur) erworben hat. Allerdings zählen dazu nicht die Semester, die man schon an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Die Zeit für eine klassische Ausbildung, das Jahr als Au-Pair oder beim Work-and-Travel dagegen zählen in der Regel in die Wartesemester mit ein.

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