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Immatrikulation

Immatrikulation – der erste Schritt zu deinem Studium! Was genau ist die Immatrikulation? Wie funktioniert sie? Welche Unterlagen musst du dafür mitbringen? Fragen über Fragen, wir liefern dir hier die wichtigsten Antworten zum Thema Immatrikulation zum Studium!

Immatrikulation – Was ist das?

Die Immatrikulation ist die Einschreibung in einen bestimmten Studiengang an einer Hochschule innerhalb der dafür vorgesehenen Immatrikulationsfrist (Zeitfenster, in dem man sich einschreiben kann). Wenn du nicht an einer Hochschule immatrikuliert bist, kannst du nicht studieren und entsprechend keine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis bekommen.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt (beispielsweise durch den Numerus Clausus, Wartesemester oder spezielle Aufnahmeprüfungen), musst du dich zuerst bewerben, bevor du dich dann mit einem Zulassungsbescheid einschreiben kannst.

Je nach Studiengang verlangen die Hochschulen teils unterschiedliche Unterlagen und Nachweise, unter anderem einen gültigen Personalausweis, eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur etc.), den Nachweis der Krankenversicherung und den Nachweis, dass der Sozialbeitrag gezahlt wurde.

Welche Unterlagen du genau benötigst, kannst du in der zentralen Studierendenverwaltung oder dem Immatrikulationsbüro der jeweiligen Hochschule erfragen. Beachte, dass du nicht an mehreren Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert sein kannst. Wenn du aber Lehrveranstaltungen an einer anderen Hochschule belegen willst, kannst du dich dort unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Gasthörer einschreiben.

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Wo muss ich mich immatrikulieren?

Die Immatrikulation erfolgt immer vor Beginn des Studiums an der Hochschule. Du musst dafür im Studierendensekretariat erscheinen und dich vor Ort einschreiben. Die Einschreibung muss in der Regel bei allen Hochschulen persönlich erfolgen, es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen du dich auch per Post oder digital immatrikulieren kannst. 

Je nach Hochschule besteht aber die Möglichkeit, die Immatrikulation über einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte auszuführen. Dabei muss diese Person eine gültige Vollmacht und die Kopie des Personalausweises von dir haben und beim Studierendensekretariat vorlegen. 

Ausländische Studieninteressenten müssen sich für ihre Immatrikulation an das Akademische Auslandsamt wenden. 

Welche Fristen gibt es?

Jede Universität, FH oder Akademie legt selbst einen Zeitraum fest, in dem die Einschreibung erfolgen muss. Eine einheitliche Immatrikulationsfrist gibt es nicht, häufig endet die Frist für die Immatrikulation aber für das Wintersemester im Juni/Juli und für das Sommersemester im Januar.

Erkundige dich aber in jedem Fall bei deiner Wunschuniversität oder Hochschule, welche Fristen dort für die Immatrikulation gelten. Die Angaben findest du auf der Webseite der Hochschule oder auf Nachfrage im Studierendensekretariat.

Welche Unterlagen muss ich zur Immatrikulation mitbringen?

Es genügt leider nicht, einfach nur bei der Immatrikulation persönlich anwesend zu sein und einen Zettel zu unterschreiben. Es gibt einige Dokumente und Unterlagen, die du mitbringen musst. Manche Unterlagen müssen im Original, andere als Kopie eingereicht und vorgelegt werden. Achte bei Kopien in jedem Fall darauf, dass sie beglaubigt sind bzw. kümmere dich rechtzeitig um diesen Gang zum Amt.

Folgende Unterlagen musst du für die Immatrikulation mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass (alternativ ein vergleichbarer Identitätsnachweis)
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abi-Zeugnis oder Zeugnis des Fachabiturs)
  • Bescheinigung der Krankenversicherung
  • Bei zulassungsbeschränkten Fächern: Zulassungsbescheid
  • Für ausländische Studierende: ggf. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse 
  • Bei Wechsel der Hochschule: Nachweis der Exmatrikulation von der zuletzt besuchten Hochschule
  • Bei Studiengängen mit Eignungsfeststellung: Nachweis über den bestandenen Eignungstest
  • Ein oder mehrere Passbilder (für den Studierendenausweis)

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