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Bologna-Prozess

Unter dem Bologna-Prozess versteht man die immer noch laufende Hochschulreform, deren Ziel die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums ist. Die Erklärung wurde im Jahre 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichnet.

Im Einzelnen wurde beschlossen:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • ein zweistufiges System von Studienbeschlüssen (Bachelor/Master)
  • ein Leistungspunktsystem einzuführen
  • die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen zu fördern
  • die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung auszubauen
  • die europäische Dimension der Hochschulausbildung zu fördern.

Im Zuge der Folgekonferenzen ist die Beteiligung an dem Prozess auf mittlerweile 47 Länder angewachsen. Immer mehr Studiengänge werden an deutschen Hochschulen und Fachhochschulen auf die neue Studienstruktur umgestellt und der Prozess ist nahe an der Vollendung.

Zur Kritik an diesem Prozess zählen sowohl die praktischen Folgen für Hochschullehre und Studierende (beispielsweise unzureichende Vorbereitung der Hochschulen, stoffliche Überladung der Studiengänge, zu viele Prüfungen) als auch die sich daraus ergebenden Folgen für das Universitätswesen (unter anderem immer mehr Trennung von Forschung und Lehre, Verschulung der höheren Bildung, Vernachlässigung der Grundlagenforschung).

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